Allgemeine Geschäftsbedingungen
Revision 1.4 — zuletzt aktualisiert am 6. Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von SoftVaro B.V., mit Sitz in der Nieuwe Gracht 3, 2011 NB Haarlem (Handelsregister-Nr. 96874295).
1. Definitionen
Alle Begriffe mit Großbuchstaben haben die nachfolgend aufgeführte Bedeutung:
1.1 Affiliate / Verbundenes Unternehmen. Jede Einheit, die direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte oder Eigentumsrechte einer Partei besitzt oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Anlagen und späterer Änderungen.
1.3 Bestellung / Auftrag. Der schriftliche oder elektronische Auftrag des Kunden, Lizenzen und/oder Dienstleistungen zu beziehen.
1.4 Änderungsanfrage (Change Request). Jede schriftliche Aufforderung des Kunden, den vereinbarten Umfang, die Planung oder die zu liefernden Ergebnisse zu ändern.
1.5 Cloud Terms of Service (Cloud-TOS). Die jeweils anwendbare Cloud-, Software-as-a-Service (SaaS)- oder Abonnementvereinbarung des Herstellers oder Lieferanten.
1.6 Vertrag. Die rechtsgültige Vereinbarung zwischen SoftVaro und dem Kunden (z.B. ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung), auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. SoftVaro kann ausschließlich als Vermittler die Erstellung von Dokumenten zwischen Kunde und Hersteller (wie SOW-, SLA- oder Managed Services-Verträge) unterstützen; diese Vereinbarungen kommen direkt zwischen dem Endnutzer (Kunden) und dem Hersteller zustande und sind kein Bestandteil dieses Vertrags mit SoftVaro.
1.7 End-User License Agreement (EULA). Die Endnutzer-Lizenzbedingungen des Herstellers, die die Nutzung der Lizenz regeln.
1.8 Hersteller. Der Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an einem Produkt oder einer Dienstleistung; SoftVaro agiert ausschließlich als Wiederverkäufer.
1.9 Wissens- und Erfahrungskapital (Know-how). Ideen, Methoden, Vorlagen, Know-how, Algorithmen und Prozesse, die von SoftVaro entwickelt wurden, unabhängig davon, ob vor dem Vertragsdatum oder danach.
1.10 Lizenz. Das Nutzungsrecht an Software, Clouddiensten oder anderen digitalen Inhalten, wie in der jeweiligen EULA / Cloud-TOS gewährt.
1.11 Zu liefernde Ergebnisse. Die in einem zwischen Kunde und Hersteller erstellten Statement of Work (SOW) konkret beschriebenen greifbaren Projektergebnisse (z.B. Bericht, Konfiguration). Transaktionsskripte oder andere Liefergegenstände, die ausschließlich Vertragsbestandteil zwischen Kunde und Hersteller sind, fallen ausdrücklich nicht darunter und sind kein Teil des Vertrags mit SoftVaro.
1.12 Sanktionsvorschriften. Alle europäischen (EU) und amerikanischen (USA) Export-, Reexport- und Handelssanktionen, einschließlich insbesondere der konsolidierten EU-Finanzsanktionsliste, der US-OFAC SDN-Liste, der US Export Administration Regulations (EAR) und der International Traffic in Arms Regulations (ITAR).
1.13 Service Level Agreement (SLA). Vereinbartes Dokument mit messbaren Servicelevels, Reaktionszeiten und gegebenenfalls Servicegutschriften.
1.14 Statement of Work (SOW). Anhang zu einem Vertrag mit Beschreibung von Umfang, Planung, Tarifen und zu liefernden Ergebnissen.
1.15 Anbieter / Lieferant. Jede dritte Partei, die SoftVaro Lizenzen, Dienstleistungen oder Waren liefert.
1.16 Aggregierte und analytische Daten. Anonymisierte statistische Daten, die SoftVaro über die Nutzung ihrer Dienste erhebt.
1.17 Schiedsgerichtsbarkeit. Beilegung eines Streits durch das Niederländische Schiedsinstitut gemäß Artikel 16.
2. Geltungsbereich & Angebote
2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten (standardmäßig 14 Tage gültig) und Verträge. Eigene Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
2.2 Ein Angebot wird nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder sobald SoftVaro mit der Lieferung beginnt, verbindlich.
3. Lizenzen & automatische Verlängerung
3.1 Der Kunde erhält ausschließlich die Rechte, wie sie in der anwendbaren EULA / Cloud-TOS festgelegt sind.
3.2 Falls der Hersteller eine stillschweigende Verlängerung vorsieht, muss der Kunde SoftVaro 14 Tage vor Ablauf der vom Hersteller vorgegebenen Kündigungsfrist schriftlich informieren. Erfolgt dies nicht, verlängert sich die Lizenz automatisch und wird berechnet.
4. Dienstleistungen, SOW & Änderungsanfragen
4.1 SoftVaro erbringt Dienstleistungen als Verpflichtung zur Leistungserbringung. Der konkrete Umfang wird in einem Statement of Work (SOW) festgehalten, das direkt zwischen Endnutzer (Kunde) und Hersteller zustande kommt; SoftVaro unterstützt die Entstehung, ist aber keine Vertragspartei. Soweit erforderlich und vereinbart, erbringt SoftVaro Leistungen gemäß dem SOW, ohne selbst Vertragspartei zwischen Kunde und Hersteller zu sein.
4.2 Änderungen (einschließlich Änderungen, die der Kunde direkt mit dem Hersteller vereinbart, wie Umfangsanpassungen im SOW oder Konfigurationsänderungen bei einem Clouddienst) werden möglichst von den Parteien auf Basis (i) eines schriftlichen Angebots von SoftVaro und (ii) eines anschließenden Bestellauftrags (PO) des Kunden umgesetzt. SoftVaro führt eine Änderung erst aus, nachdem beide Parteien die jeweilige Änderungsanfrage schriftlich genehmigt haben und der Kunde innerhalb von spätestens 5 Werktagen nach Genehmigung der Änderung eine angemessene PO an SoftVaro übermittelt. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden zum jeweils gültigen Tarif dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Preise, Indexierung & Währung
5.1 Alle Angebote und Vertragspreise werden standardmäßig in Euro (EUR) angeboten, sofern SoftVaro im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Währung angibt, weil eigene Einkäufe in dieser Währung erfolgen. Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. und sonstigen Abgaben.
5.2 Jährliche Indexierung zum 1. Januar anhand des CBS Preisindex für Unternehmensdienstleistungen (Dienstleistungspreisindex, SBI 62-63 Informations- & Kommunikationsdienstleistungen) mit einem Minimum von 0 %.
5.3 Bietet SoftVaro einen Preis in Euro (EUR) an, während eigene Einkäufe in einer anderen Währung erfolgen, kann SoftVaro diesen Preis zwischenzeitlich anpassen, wenn der Wechselkurs (EUR ↔ betreffende Währung) um mehr als 5 % vom Kurs am Bestelldatum abweicht.
6. Zahlung & Aussetzung
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
6.2 Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, ist ab Fälligkeit der Rechnung ein Verzugszins von 1,5 % pro Monat auf den offenen Betrag fällig, kumulativ pro Monat berechnet. Zudem hat der Kunde außergerichtliche Inkassokosten nach dem gesetzlichen Staffelbetrag zu tragen, und zwar wie folgt:
| Offener Betrag | Anwendbarer Prozentsatz | Maximalbetrag pro Staffel |
|---|---|---|
| Bis € 2.500 | 15% | € 375 |
| € 2.500,01 bis € 5.000 | 10% | € 250 |
| € 5.000,01 bis € 10.000 | 5% | € 250 |
| € 10.000,01 bis € 200.000 | 1% | € 1.900 |
| > € 200.000 | 0,50% | Bis maximal € 6.775 |
Mindestbetrag: € 40 / Gesetzliches Gesamtmaximum: € 6.775. Falls SoftVaro gerichtliche Schritte einleiten muss, trägt der Kunde auch alle tatsächlich entstandenen juristischen und gerichtlichen Kosten.
6.3 Bleibt die Zahlung 30 Tage nach Fälligkeit aus, ist SoftVaro berechtigt, den Zugang zu Lizenzen und Portalen (vorübergehend) zu sperren, ohne dass dies die Zahlungsverpflichtungen des Kunden berührt. Alle Gebühren bleiben während der Sperrzeit vollumfänglich geschuldet.
6.4 Nutzungsabhängige Gebühren. Fallen Lizenzen oder Dienstleistungen unter ein variables Abrechnungsmodell (z.B. basierend auf tatsächlicher Nutzung, wie vom Hersteller gemessen oder festgestellt), hat der Kunde alle von SoftVaro diesbezüglich vom Hersteller in Rechnung gestellten Beträge vollständig und ohne Abzug an SoftVaro zu zahlen. SoftVaro wird – sofern verfügbar – den zugrunde liegenden Nutzungsbericht oder Kostenüberblick des Herstellers an den Kunden weiterleiten.
7. Stornierung & Pauschalierter Schadenersatz
7.1 Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SoftVaro möglich. Hat SoftVaro bereits eine Bestellung bei einem Lieferanten oder Hersteller („Vendor-Bestellung“) getätigt, ist die Stornierung nur möglich, wenn der betreffende Lieferant oder Hersteller zustimmt und die Bestellung storniert. In diesem Fall hat der Kunde alle vom Lieferanten oder Hersteller an SoftVaro berechneten Stornokosten zuzüglich 5 % Verwaltungskosten zu erstatten. Ist eine Stornierung durch den Lieferanten oder Hersteller nicht möglich, bleibt der volle Auftragswert fällig.
8. Export / Sanktionen & Anti-Korruption
8.1 Der Kunde wird sämtliche genannten Sanktionsvorschriften einhalten und garantiert, dass Lizenzen, zu liefernde Ergebnisse und (internationale) Wiederverkäufe von Clouddiensten nicht direkt oder indirekt an auf EU- oder US-Sanktionslisten geführte Parteien („restricted / denied parties“) weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Der Kunde stellt SoftVaro von jeglichen Schäden oder Bußgeldern frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
8.2 Die Parteien werden keine Bestechungen oder unzulässigen Zahlungen leisten; ein Verstoß durch eine Partei berechtigt die andere Partei zur umgehenden Vertragsbeendigung.
9. Informationssicherheit & NIS2
9.1 SoftVaro ist kein Anbieter digitaler Dienste im Sinne der NIS 2-Richtlinie (EU 2022/2555) und tritt ausschließlich als Wiederverkäufer oder Vermittler auf. SoftVaro ist daher nicht verantwortlich für Informationssicherheit, Vorfallmanagement oder Einhaltung von NIS2, sofern nicht schriftlich anders für spezifische Leistungen vereinbart, bei denen SoftVaro als Anbieter auftritt.
10. Prüfung & Compliance
10.1 Hat SoftVaro zureichenden Grund zur Annahme, dass der Kunde die geltenden Lizenzbedingungen, vertraglichen Verpflichtungen oder Sanktionsvorschriften nicht einhält, oder beginnt ein Anbieter (Hersteller oder Lieferant) ein Prüfverfahren, das SoftVaro Verpflichtungen oder Haftungen auferlegt, ist SoftVaro berechtigt, eine Prüfung beim Kunden durchzuführen. Ziel der Prüfung ist die Feststellung, ob der Kunde gemäß den relevanten Vertragsbestimmungen, der EULA oder den Cloud Terms of Service handelt.
10.2 Die Prüfung erfolgt während der üblichen Bürozeiten vor Ort beim Kunden oder remote, sofern SoftVaro den Kunden mindestens 10 Werktage vorher schriftlich informiert. Der Kunde wird eine angemessene Mitwirkung bei der Prüfung leisten.
10.3 Zeigt die Prüfung eine wesentliche Vertragsverletzung, insbesondere (i) eine Lizenznutzung, die mehr als 5 % von der vereinbarten Anzahl an Benutzern, Geräten oder Kopien abweicht; (ii) eine Nutzung im Widerspruch zu Export- oder Sanktionsregelungen; oder (iii) die Nutzung von Lizenzen ohne gültige Genehmigung oder Zahlung – so trägt der Kunde die angemessenen Kosten der Prüfung. In anderen Fällen trägt SoftVaro die Kosten.
10.4 SoftVaro behandelt alle während der Prüfung erlangten Daten vertraulich und nutzt sie nur zur Kontrolle der Vertragseinhaltung. Die Prüfungsdaten werden ohne Notwendigkeit zur Erfüllung einer Prüfplicht gegenüber einem Anbieter oder gesetzlicher Verpflichtungen nicht an Dritte weitergegeben.
11. Geistiges Eigentum & Know-how
11.1 Alle geistigen Eigentumsrechte und das Know-how von SoftVaro verbleiben bei SoftVaro. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives, nicht übertragbares internes Nutzungsrecht an den zu liefernden Ergebnissen.
11.2 SoftVaro darf anonymisierte aggregierte und analytische Daten zur Verbesserung der Dienste verwenden.
12. Garantie & SLA
12.1 SoftVaro übernimmt keine Garantie für Lizenzen, außer wie in der EULA festgelegt.
12.2 Werden SLA-Parameter nicht eingehalten, hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf eine Kompensationsgutschrift gemäß der vereinbarten SLA. Diese Kompensation gilt als alleiniges Rechtsmittel; weitere Ansprüche oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1 Die Gesamt-Haftung ist auf die in den letzten 12 Monaten für die betreffende Dienstleistung oder Lizenz gezahlten Beträge beschränkt.
13.2 Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden.
13.3 Ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Tod oder Verletzung von geistigen Eigentumsrechten.
14. Vertraulichkeit & Daten
14.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich; gerichtliche Maßnahmen sind bei drohender Verletzung möglich.
15. Laufzeit & Kündigung
15.1 Dienstleistungen mit unbestimmter Laufzeit: Kündigung mit 3-monatiger schriftlicher Frist.
15.2 SoftVaro kann mit 30 Tagen kündigen bei Risiken nach Gesetz/Sanktionen oder Übernahme.
15.3 Beide Parteien können bei Insolvenz oder wesentlicher schuldhafter Vertragsverletzung sofort kündigen.
16. Streitigkeiten & Schiedsgerichtsbarkeit
16.1 Niederländisches Recht; zuständiges Gericht ist das Gericht Haarlem.
16.2 Der Kunde kann nach schriftlicher Zustimmung von SoftVaro ein Schiedsverfahren beim Niederländischen Schiedsinstitut wählen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Teilnichtigkeit berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
17.2 Offizielle Version ist die niederländische.
17.3 Änderungen nur schriftlich und von beiden Parteien unterschrieben.
SoftVaro B.V.
Nieuwe Gracht 3, 2011 NB Haarlem, Niederlande
Handelsregisternr. 96874295 · USt-ID NL867809139B01
T. +31 (0)88 888 19 88 · E. salesteam@softvaro.com