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Compliance-Leitfaden

DORA erklärt: Auswirkungen auf den Software-Einkauf im Finanzsektor

DORA tritt am 17. Jänner 2025 in Kraft und verändert grundlegend, wie Finanzorganisationen Software einkaufen und Verträge abschließen. Das ist alles, was Sie über die fünf Säulen, die vertraglichen Anforderungen und die Auswirkungen auf das Lieferantenmanagement wissen müssen.

  • 1. Februar 2025
  • 5 Min.
  • DORA – Digital Operational Resilience Act

DORA, die Digital Operational Resilience Act, tritt am 17. Jänner 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Für Finanzorganisationen und deren IT-Dienstleister ändert sich grundlegend etwas: Digitale Widerstandsfähigkeit ist kein rein internes IT-Thema mehr, sondern eine regulierte Unternehmenspflicht mit Aufsicht und Strafen.

Was ist DORA?

DORA ist eine EU-Verordnung, keine Richtlinie, sondern unmittelbar anwendbares Recht, das die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors reguliert. Die Verordnung ist Teil des Digital Finance Package und gilt für 20 Kategorien von Finanzunternehmen, von Banken und Versicherungen bis hin zu Fintechs und Krypto-Dienstleistern.

Die fünf Säulen von DORA

DORA strukturiert ihre Anforderungen rund um fünf Kernbereiche:

  • IT-Risikomanagement: Ein umfassender Rahmen zur Identifikation, Klassifikation und Steuerung von IT-Risiken

  • Incident-Reporting: Große IT-Vorfälle müssen innerhalb strenger Fristen den Aufsichtsbehörden gemeldet werden

  • Tests der digitalen Resilienz: Regelmäßige Penetrationstests und Resilienz-Szenarien für kritische Systeme

  • Management von Drittparteirisiken: Vertragliche Verpflichtungen, Lieferantenregister und Konzentrationsrisiko-Analyse

  • Informationsaustausch: Proaktives Teilen von Bedrohungsinformationen innerhalb der Branche

Was bedeutet DORA für den Software-Einkauf?

Die vierte Säule, das Management von Drittparteirisiken, hat direkte Auswirkungen darauf, wie Finanzorganisationen Software einkaufen und Verträge abschließen:

  • Vertragliche Mindestanforderungen: Jeder IT-Vertrag muss Klauseln zu SLA, Vorfallmeldung, Prüfungsrechten, Exit-Plan, Datenstandort und Kontinuität enthalten

  • IT-Lieferantenregister: Ein aktuelles und vollständiges Register aller IT-Lieferanten ist verpflichtend und muss den Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen

  • Konzentrationsrisiko: Zu starke Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter (z.B. ein Cloud-Provider) muss bewertet und gemeldet werden

  • Subunternehmer: Auch Subunternehmer von Ihren Lieferanten fallen in den DORA-Anwendungsbereich

SoftVaro unterstützt Finanzorganisationen dabei, ihre Softwaresysteme zu erfassen und Verträge DORA-konform zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Für wen gilt DORA?

DORA gilt für Banken, Versicherungen, Investmentfonds, Zahlungsinstitute, Krypto-Dienstleister, Pensionsfonds und alle IT-Dienstleister, die kritische Services für diese Einrichtungen erbringen.

Gilt DORA auch für meinen Softwareanbieter?

Ja. Wenn Sie Software oder IT-Dienstleistungen an ein Finanzinstitut liefern, das unter DORA fällt, sind Sie als IT-Dienstleister verpflichtet, die vertraglichen DORA-Anforderungen zu erfüllen, die Ihnen das Finanzinstitut auferlegt. Kritische IT-Dienstleister können zudem direkt der EU-Aufsicht unterliegen.

Welche Strafen gibt es bei Nichteinhaltung von DORA?

Strafen können bis zu 2 % des weltweiten Gesamtjahresumsatzes betragen. Für kritische IT-Dienstleister, die direkt der EU-Aufsicht unterliegen, gelten zusätzliche Sanktionen.

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