Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Revision 1.4 – zuletzt aktualisiert am 6. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von SoftVaro B.V., ansässig in der Nieuwe Gracht 3, 2011 NB Haarlem (Handelsregisternummer 96874295).

1. Definitionen

Alle Begriffe mit Großbuchstaben haben die nachfolgenden Bedeutungen:

1.1 Affiliate / Verbundenes Unternehmen. Jede Einheit, die direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimm- oder Eigentumsrechte einer Partei besitzt oder unter gemeinschaftliche Kontrolle fällt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich etwaiger Anlagen und späterer Änderungen.

1.3 Bestellung / Auftrag. Der schriftliche oder elektronische Auftrag des Kunden zum Erwerb von Lizenzen und/oder Dienstleistungen.

1.4 Change Request. Jede schriftliche Anfrage des Kunden zur Änderung des vereinbarten Umfangs, Zeitplans oder der zu liefernden Ergebnisse.

1.5 Cloud Terms of Service (Cloud-TOS). Der anwendbare Cloud-, Software-as-a-Service (SaaS)- oder Abonnementvertrag des Herstellers oder Lieferanten.

1.6 Vertrag. Die rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen SoftVaro und dem Kunden (z. B. ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung), auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. SoftVaro kann ausschließlich als Vermittler bei der Erstellung von Dokumenten zwischen Kunde und Hersteller (wie SOW-, SLA- oder Managed Services-Vertrag) unterstützen; diese Vereinbarungen kommen direkt zwischen dem Endanwender (Kunden) und dem Hersteller zustande und sind kein Bestandteil dieses Vertrags mit SoftVaro.

1.7 End-User License Agreement (EULA). Die Endbenutzer-Lizenzbedingungen des Herstellers, die die Nutzung der Lizenz regeln.

1.8 Hersteller. Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an einem Produkt oder einer Dienstleistung; SoftVaro agiert ausschließlich als Wiederverkäufer.

1.9 Wissens- und Erfahrungskapital (Wissenskapital). Ideen, Methoden, Vorlagen, Know-how, Algorithmen und Prozesse, die von SoftVaro entwickelt wurden, unabhängig davon, ob dies vor dem Stichtag erfolgte.

1.10 Lizenz. Das Nutzungsrecht an Software, Clouddienst oder anderem digitalen Inhalt, wie unter der jeweiligen EULA / Cloud-TOS gewährt.

1.11 Zu liefernde Ergebnisse. Die in einer zwischen Kunde und Hersteller aufgesetzten SOW konkret beschriebenen greifbaren Ergebnisse eines Projekts (z. B. Bericht, Konfiguration). Transaktionsskripte oder andere Deliverables, die ausschließlich den Vertragsabschluss zwischen Kunde und Hersteller betreffen, sind ausdrücklich nicht darunter zu verstehen und gehören nicht zum Vertrag mit SoftVaro.

1.12 Sanktionsregeln. Alle europäischen (EU) und amerikanischen (USA) Export-, Re-Export- und Handelssanktionen, insbesondere die konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste, die amerikanische OFAC SDN-Liste, die U.S. Export Administration Regulations (EAR) und die International Traffic in Arms Regulations (ITAR).

1.13 Service Level Agreement (SLA). Vereinbartes Dokument mit messbaren Servicelevels, Reaktionszeiten und etwaigen Servicegutschriften.

1.14 Statement of Work (SOW). Anlage zum Vertrag mit Beschreibung des Umfangs, Zeitplans, Tarifen und zu liefernden Ergebnissen.

1.15 Anbieter / Lieferant. Jeder Dritte, der SoftVaro Lizenzen, Dienstleistungen oder Waren liefert.

1.16 Sammel- und Analysedaten. Anonymisierte statistische Daten, die SoftVaro über die Nutzung ihrer Dienste sammelt.

1.17 Schiedsverfahren. Streitbeilegung durch das Niederländische Schiedsgericht gemäß Artikel 16.

2. Geltung & Angebote

2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten (standardmäßig 14 Tage gültig) und Verträge. Eigene Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.

2.2 Ein Angebot wird bindend nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder sobald SoftVaro mit der Lieferung beginnt.

3. Lizenzen & automatische Verlängerung

3.1 Der Kunde erhält ausschließlich die Rechte, wie in der anwendbaren EULA / Cloud-TOS festgelegt.

3.2 Wenn der Hersteller eine stillschweigende Verlängerung vorsieht, muss der Kunde SoftVaro spätestens 14 Tage vor der vom Hersteller vorgegebenen Kündigungsfrist schriftlich informieren. Erfolgt dies nicht, verlängert sich die Lizenz automatisch und wird berechnet.

4. Dienstleistungen, SOW & Change Requests

4.1 SoftVaro erbringt Dienstleistungen als Bemühensleistung. Der konkrete Umfang wird in einer zwischen Endanwender (Kunde) und Hersteller direkt geschlossenen Statement of Work (SOW) festgelegt; SoftVaro erleichtert die Entstehung, ist jedoch kein Vertragspartner. SoftVaro führt, soweit ihre Rolle dies erfordert und vereinbart ist, Arbeiten gemäß SOW aus, ohne selbst Vertragspartei zwischen Kunde und Hersteller zu sein.

4.2 Änderungen (einschließlich solcher, die der Kunde direkt mit dem Hersteller vereinbart, wie Umfangsanpassungen in einer SOW oder Konfigurationsänderungen innerhalb eines Clouddienstes) werden von den Parteien möglichst auf Basis (i) eines schriftlichen Angebots von SoftVaro und (ii) eines folgenden Kaufauftrags (PO) des Kunden umgesetzt. SoftVaro führt eine Änderung erst aus, nachdem beide Parteien den betreffenden Change Request schriftlich genehmigt haben und der Kunde SoftVaro innerhalb von spätestens 5 Werktagen nach Genehmigung eine passende PO übermittelt hat. Das daraus resultierende Mehrwerk wird zum jeweils gültigen Tarif dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Preise, Indexierung & Währung

5.1 Alle Angebote und Vertragspreise werden standardmäßig in Euro (EUR) angegeben, es sei denn, SoftVaro gibt in dem Angebot ausdrücklich eine andere Währung an, weil der eigene Einkauf in dieser Währung erfolgt. Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. und sonstiger Abgaben.

5.2 Jährliche Indexierung zum 1. Januar basierend auf dem CBS-Preisindex für Geschäftsdienstleistungen (Dienstleistungspreisindex, SBI 62-63 Informations- & Kommunikationsdienste) mit einem Mindestwert von 0 %.

5.3 Bietet SoftVaro einen Preis in Euro (EUR) an, während der eigene Einkauf in einer anderen Währung erfolgt, darf SoftVaro den Preis zwischenzeitlich anpassen, wenn sich der Wechselkurs (EUR ↔ betreffende Währung) um mehr als 5 % gegenüber dem Kurs am Auftragsdatum ändert.

6. Zahlung & Aussetzung

6.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

6.2 Zahlungsverzug führt ab Fälligkeit der Rechnung zu Verzugszinsen von 1,5% pro Monat auf den ausstehenden Betrag, kumulativ monatlich berechnet. Zusätzlich hat der Kunde außergerichtliche Inkassokosten gemäß der gesetzlichen Staffel zu zahlen, wie folgt:

Offener BetragAnwendbarer ProzentsatzMaximalbetrag pro Staffel
Bis € 2.50015%€ 375
€ 2.500,01 bis € 5.00010%€ 250
€ 5.000,01 bis € 10.0005%€ 250
€ 10.000,01 bis € 200.0001%€ 1.900
Über € 200.0000,50%Bis maximal € 6.775

Mindestbetrag: € 40 / Gesetzliches Maximum insgesamt: € 6.775. Falls SoftVaro gerichtliche Schritte einleiten muss, trägt der Kunde auch alle tatsächlich entstandenen rechtlichen und gerichtlichen Kosten.

6.3 Bleibt die Zahlung 30 Tage nach Fälligkeit aus, ist SoftVaro berechtigt, den Zugang zu Lizenzen und Portalen (vorübergehend) zu sperren, ohne dass dies die Zahlungsverpflichtungen des Kunden berührt. Alle Entgelte bleiben während der Sperrfrist voll fällig.

6.4 Verbrauchsbasierte Gebühren. Sind Lizenzen oder Dienstleistungen einem variablen Vergütungsmodell unterworfen (z. B. basierend auf tatsächlichem Verbrauch, wie vom Hersteller gemessen oder festgestellt), ist der Kunde verpflichtet, alle von SoftVaro in diesem Zusammenhang vom Hersteller in Rechnung gestellten Beträge vollständig und ohne Abzug an SoftVaro zu bezahlen. SoftVaro wird — sofern verfügbar — den zugrunde liegenden Verbrauchsbericht oder Kostenübersicht des Herstellers an den Kunden weiterleiten.

7. Stornierung & Pauschalierter Schadensersatz

7.1 Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SoftVaro möglich. Hat SoftVaro bereits eine Bestellung bei einem Lieferanten oder Hersteller („Vendor-Platzierung“) getätigt, ist eine Stornierung nur möglich, wenn der betreffende Lieferant oder Hersteller zustimmt und die Bestellung storniert. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle vom Lieferanten oder Hersteller gegenüber SoftVaro berechneten Stornokosten zuzüglich 5 % Verwaltungskosten zu erstatten. Ist eine Stornierung durch den Lieferanten oder Hersteller nicht möglich, bleibt der volle Auftragsbetrag fällig.

8. Export / Sanktionen & Anti-Korruption

8.1 Der Kunde wird alle genannten Sanktionsregeln einhalten und garantiert, dass Lizenzen, zu liefernde Ergebnisse und der (internationale) Wiederverkauf von Clouddiensten nicht direkt oder indirekt an auf EU- oder US-Sanktionslisten („restricted / denied parties“) aufgeführte Parteien weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Der Kunde stellt SoftVaro vollumfänglich von allen Schäden oder Bußgeldern frei, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung resultieren.

8.2 Die Parteien werden keine Bestechungen oder unzulässigen Zahlungen leisten; ein Verstoß durch eine Partei berechtigt die andere Partei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

9. Informationssicherheit & NIS2

9.1 SoftVaro ist kein Anbieter digitaler Dienste im Sinne der NIS 2-Richtlinie (EU 2022/2555) und tritt ausschließlich als Wiederverkäufer oder Vermittler auf. SoftVaro ist daher nicht verantwortlich für Informationssicherheit, Vorfallmanagement oder Einhaltung von NIS2, es sei denn, es wurde schriftlich für spezifische Dienste, bei denen SoftVaro als Anbieter auftritt, etwas anderes vereinbart.

10. Audit & Compliance

10.1 Hat SoftVaro begründeten Anlass anzunehmen, dass der Kunde gegen anwendbare Lizenzbestimmungen, vertragliche Pflichten oder Sanktionsregeln verstößt, oder startet ein Anbieter (Hersteller oder Lieferant) ein Auditverfahren, das SoftVaro Verpflichtungen oder Haftungen auferlegen kann, hat SoftVaro das Recht, eine Prüfung beim Kunden durchzuführen. Ziel ist es festzustellen, ob der Kunde entsprechend den relevanten Bestimmungen des Vertrags, der EULA oder der Cloud Terms of Service handelt.

10.2 Die Prüfung findet während der regulären Geschäftszeiten beim Kunden vor Ort oder remote statt, vorausgesetzt SoftVaro informiert den Kunden mindestens 10 Werktage vorher schriftlich. Der Kunde wird eine angemessene Mitarbeit an der Durchführung der Prüfung leisten.

10.3 Ergibt die Prüfung eine wesentliche Verletzung — darunter fallen: (i) eine Lizenznutzung, die um mehr als 5 % vom vereinbarten Nutzer-, Geräte- oder Exemplarzähler abweicht; (ii) Nutzung im Widerspruch zu Export- oder Sanktionsregeln; oder (iii) Nutzung von Lizenzen ohne gültige Genehmigung oder Zahlung — sind die angemessenen Kosten der Prüfung vom Kunden zu tragen. In allen anderen Fällen trägt SoftVaro die Kosten.

10.4 SoftVaro behandelt alle im Rahmen der Prüfung erhaltenen Daten vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Überprüfung der vertraglichen Einhaltung. Die Audit-Daten werden nicht mit Dritten geteilt, außer wenn dies zur Erfüllung der Prüfplichten gegenüber einem Anbieter oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

11. Geistiges Eigentum & Wissenskapital

11.1 Das gesamte SoftVaro-IGE und Wissenskapital verbleiben bei SoftVaro. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares internes Nutzungsrecht an den zu liefernden Ergebnissen nach vollständiger Bezahlung.

11.2 SoftVaro darf anonymisierte Sammel- und Analysedaten zur Verbesserung der Dienste verwenden.

12. Garantie & SLA

12.1 SoftVaro übernimmt keine Garantie für Lizenzen über das in der EULA Gewährte hinaus.

12.2 Werden SLA-Parameter nicht eingehalten, hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf eine Ausgleichsgutschrift gemäß vereinbartem SLA. Dieser Ausgleich gilt als alleiniges Rechtsmittel; weitere Ansprüche oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

13. Haftung

13.1 Gesamthaftung begrenzt auf das in den letzten 12 Monaten für die betreffende Dienstleistung oder Lizenz gezahlte Entgelt.

13.2 Ausschluss von indirektem Schaden und Folgeschäden.

13.3 Ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Tod oder Verletzung von IGe-Rechten.

14. Vertraulichkeit & Daten

14.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich; gerichtliches Verbot möglich bei drohender Verletzung.

15. Laufzeit & Kündigung

15.1 Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit: Kündigung mit 3 Monaten schriftlicher Frist.

15.2 SoftVaro kann mit 30 Tagen kündigen bei Risiko von Rechts-/Sanktionsverstößen oder Übernahme.

15.3 Beide Parteien dürfen bei Insolvenz oder wesentlichem zurechenbarem Vertragsverstoß sofort kündigen.

16. Streitigkeiten & Schiedsverfahren

16.1 Niederländisches Recht; zuständiges Gericht ist das Gericht Haarlem.

16.2 Der Kunde kann nach schriftlicher Zustimmung von SoftVaro ein Schiedsverfahren beim Niederländischen Schiedsgericht wählen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Teilweise Ungültigkeit berührt nicht die übrigen Bestimmungen.

17.2 Offizielle Version ist die niederländische Fassung.

17.3 Änderungen nur schriftlich, von beiden Parteien unterzeichnet.


SoftVaro B.V.
Nieuwe Gracht 3, 2011 NB Haarlem, Niederlande
Handelsregisternr. 96874295 · USt-ID NL867809139B01
T. +31 (0)88 888 19 88 · E. salesteam@softvaro.com

Sprache ändern

Weitere Seiten

Wählen Sie pro Kategorie, was wir platzieren dürfen. Streng notwendige Cookies können nicht deaktiviert werden.

  • Externe Analytics (Google)

    Google Analytics 4 zur Produktverbesserung: Seitenaufrufe, Verweildauer, Klicks. Zusätzlich zu unserem datenschutzfreundlichen Umami (immer aktiv, keine Zustimmung erforderlich). Datenübertragung an Google in die USA — gemäß Standardvertragsklauseln.

  • Marketing

    Leadinfo identifiziert Unternehmen, die die Seite besuchen, anhand der IP-Adresse für B2B-Lead-Nachverfolgung. Keine personenbezogenen Daten einzelner Besucher.

  • Streng notwendig

    Für die grundlegende Funktion der Seite: Sprachpräferenz, Sitzungsverwaltung. Keine Drittanbieter.

    Immer aktiv

Keine Umami-Messung

Umami fällt unter die Analytics-Ausnahme und erfordert keine Zustimmung, aber Sie können der Messung widersprechen.