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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Revision 1.4 — zuletzt aktualisiert am 6. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen der SoftVaro B.V., mit Sitz an der Nieuwe Gracht 3, 2011 NB Haarlem (Handelsregister 96874295).

1. Definitionen

Alle mit einem Grossbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die nachstehenden Bedeutungen:

1.1 Affiliate / Verbundene Gesellschaft. Jede Einheit, die direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimm- oder Eigentumsrechte einer Partei besitzt oder unter gemeinsame Kontrolle fällt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, inklusive allfälliger Anhänge und späterer Änderungen.

1.3 Bestellung / Auftrag. Die schriftliche oder elektronische Aufforderung des Kunden, Lizenzen und/oder Dienstleistungen zu beziehen.

1.4 Änderungsantrag. Jede schriftliche Anfrage des Kunden, den vereinbarten Umfang, die Planung oder die zu erbringenden Resultate zu ändern.

1.5 Cloud Terms of Service (Cloud-TOS). Die jeweils anwendbaren Cloud-, Software-as-a-Service-(SaaS)-oder Abonnementvereinbarungen des Herstellers oder Lieferanten.

1.6 Vertrag. Die rechtsgültige Vereinbarung zwischen SoftVaro und dem Kunden (z.B. ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung), auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. SoftVaro kann ausschliesslich als Vermittler die Erstellung von Dokumenten zwischen Kunde und Hersteller (wie SOW-, SLA- oder Managed-Services-Vereinbarungen) erleichtern; diese Vereinbarungen kommen direkt zwischen dem Endnutzer (Kunde) und dem Hersteller zustande und sind nicht Teil dieses Vertrages mit SoftVaro.

1.7 Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA). Die Endbenutzer-Lizenzbedingungen des Herstellers, die die Nutzung der Lizenz regeln.

1.8 Hersteller. Der Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an einem Produkt oder einer Dienstleistung; SoftVaro handelt ausschliesslich als Wiederverkäufer.

1.9 Wissens- und Erfahrungskapital (Wissenskapital). Ideen, Methoden, Vorlagen, Know-how, Algorithmen und Prozesse, die von SoftVaro vor oder nach dem Vertragsbeginn entwickelt wurden.

1.10 Lizenz. Das Nutzungsrecht an Software, Clouddienst oder sonstigen digitalen Inhalten, wie unter der jeweiligen EULA / Cloud-TOS gewährt.

1.11 Zu erbringende Ergebnisse. Die spezifisch in einer zwischen Kunde und Hersteller vereinbarten SOW beschriebenen greifbaren Resultate eines Projekts (z.B. Bericht, Konfiguration). Transaktionsskripte oder andere Liefergegenstände, die ausschliesslich das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Hersteller betreffen, sind ausdrücklich ausgeschlossen und gehören nicht zum Vertrag mit SoftVaro.

1.12 Sanktionsregelungen. Sämtliche europäischen (EU) und amerikanischen (USA) Export-, Re-Export- und Handelssanktionen, insbesondere die konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste, die US-OFAC-SDN-Liste, die US Export Administration Regulations (EAR) und die International Traffic in Arms Regulations (ITAR).

1.13 Service Level Agreement (SLA). Vereinbartes Dokument mit messbaren Servicelevels, Reaktionszeiten und allfälligen Servicegutschriften.

1.14 Statement of Work (SOW). Anhang zu einem Vertrag mit Beschreibung von Umfang, Planung, Tarifen und zu erbringenden Resultaten.

1.15 Vendor / Lieferant. Jede Drittpartei, welche SoftVaro Lizenzen, Dienstleistungen oder Waren liefert.

1.16 Sammel- und Analysedaten. Anonymisierte statistische Daten, welche SoftVaro über die Nutzung ihrer Dienste erfasst.

1.17 Schiedsgerichtsbarkeit. Beilegung eines Streits durch das Niederländische Schiedsgericht gemäß Artikel 16.

2. Anwendbarkeit & Offerten

2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten (standardmässig 14 Tage gültig) und Verträge. Eigene Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.

2.2 Ein Angebot wird verbindlich nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder sobald SoftVaro mit der Lieferung beginnt.

3. Lizenzen & automatische Verlängerung

3.1 Der Kunde erwirbt ausschliesslich die Rechte, wie sie in der anwendbaren EULA / Cloud-TOS festgelegt sind.

3.2 Falls der Hersteller eine stille Verlängerung vorsieht, muss der Kunde SoftVaro 14 Tage vor dem vom Hersteller vorgegebenen Kündigungstermin schriftlich informieren. Unterbleibt dies, wird die Lizenz automatisch verlängert und in Rechnung gestellt.

4. Dienstleistungen, SOW & Änderungsanträge

4.1 SoftVaro erbringt Dienstleistungen als Anstrengungsverpflichtung. Der konkrete Umfang wird in einer Statement-of-Work (SOW) festgehalten, die direkt zwischen dem Endnutzer (Kunden) und dem Hersteller zustande kommt; SoftVaro vermittelt nur und ist keine Vertragspartei. SoftVaro führt, soweit ihre Rolle dies erfordert und vereinbart ist, Arbeiten gemäss SOW durch, ohne selbst Vertragspartei zwischen Kunde und Hersteller zu sein.

4.2 Änderungen (einschliesslich Änderungen, die der Kunde direkt mit dem Hersteller vereinbart, wie Umfangsänderungen in einer SOW oder Konfigurationsänderungen innerhalb eines Clouddienstes) sind so weit wie möglich von den Parteien auf Basis (i) eines schriftlichen Angebots von SoftVaro und (ii) eines anschliessenden Einkaufsauftrags (PO) des Kunden zu verarbeiten. SoftVaro führt eine Änderung erst aus, nachdem beide Parteien den betreffenden Änderungsantrag schriftlich genehmigt haben und der Kunde SoftVaro innert spätestens 5 Arbeitstagen nach Genehmigung eine passende PO übermittelt. Der hieraus resultierende Mehraufwand wird dem Kunden zum jeweils gültigen Tarif in Rechnung gestellt.

5. Preise, Indexierung & Währung

5.1 Alle Angebote und Vertragspreise werden standardmässig in Euro (EUR) abgegeben, sofern SoftVaro im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Währung angibt aufgrund eigener Einkaufskosten in dieser Währung. Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sonstiger Abgaben.

5.2 Jährliche Indexierung per 1. Januar anhand des CBS Preisindex Geschäftsdienstleistungen (Dienstleistungspreisindex, SBI 62-63 Informations- & Kommunikationsdienste) mit einem Minimum von 0 %.

5.3 Bietet SoftVaro einen Preis in Euro (EUR) an, aber erfolgt der eigene Einkauf in einer anderen Währung, darf SoftVaro den Preis bei einer Kursabweichung (EUR ↔ betreffende Währung) von mehr als 5 % gegenüber dem Auftragsdatum entsprechend anpassen.

6. Zahlung & Aussetzung

6.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist ab Fälligkeit ein Verzugszins von 1,5 % pro Monat auf den offenen Betrag geschuldet, kumulativ monatlich berechnet. Zusätzlich hat der Kunde aussergerichtliche Inkassokosten gemäss gesetzlicher Staffel zu tragen, und zwar:

Offener BetragAnwendbarer ProzentsatzMaximalbetrag pro Staffel
Bis € 2.50015%€ 375
€ 2.500,01 bis € 5.00010%€ 250
€ 5.000,01 bis € 10.0005%€ 250
€ 10.000,01 bis € 200.0001%€ 1.900
> € 200.0000,50%Bis maximal € 6.775

Mindestbetrag: € 40 / Gesetzliches Gesamtmaximum: € 6.775. Muss SoftVaro rechtliche Schritte einleiten, werden sämtliche dadurch entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten des Kunden verrechnet.

6.3 Bleibt die Zahlung 30 Tage nach Fälligkeit aus, ist SoftVaro berechtigt, den Zugang zu Lizenzen und Portalen (vorübergehend) zu sperren, ohne dass dies die Zahlungsverpflichtungen des Kunden berührt. Alle Gebühren bleiben während der Sperrzeit vollständig geschuldet.

6.4 Verbrauchsabhängige Gebühren. Fallen Lizenzen oder Dienstleistungen unter ein variables Vergütungsmodell (z. B. basierend auf tatsächlicher Nutzung, wie vom Hersteller gemessen oder festgestellt), ist der Kunde verpflichtet, alle SoftVaro von Hersteller in diesem Zusammenhang berechneten Beträge vollständig und ohne Abzug an SoftVaro zu bezahlen. SoftVaro wird—sofern verfügbar—den zugrundeliegenden Verbrauchsbericht oder Kostenübersicht des Herstellers an den Kunden weiterleiten.

7. Stornierung & pauschale Schadenersatzforderung

7.1 Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SoftVaro möglich. Hat SoftVaro bereits eine Bestellung bei einem Lieferanten oder Hersteller ('Vendor Placement') aufgegeben, ist die Stornierung nur möglich, sofern der betreffende Lieferant oder Hersteller zustimmt und die Bestellung storniert. In diesem Fall hat der Kunde alle vom Lieferanten oder Hersteller an SoftVaro verrechneten Stornierungskosten zuzüglich 5 % Verwaltungskosten zu tragen. Ist eine Stornierung durch Lieferant oder Hersteller nicht möglich, bleibt der gesamte Bestellbetrag geschuldet.

8. Export / Sanktionen & Anti-Korruption

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle genannten Sanktionsregelungen einzuhalten und garantiert, dass Lizenzen, zu erbringende Ergebnisse und (internationale) Wiederverkäufe von Clouddiensten nicht direkt oder indirekt an auf EU- oder US-Sanktionslisten aufgeführte Parteien ('restricted / denied parties') weitergegeben oder zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt SoftVaro von allen Schäden oder Bußgeldern frei, die aus einem Verstoss gegen diese Verpflichtung entstehen.

8.2 Die Parteien werden keine Bestechung oder unzulässigen Zahlungen leisten; ein Verstoss einer Partei berechtigt die andere Partei zur sofortigen Vertragsauflösung.

9. Informationssicherheit & NIS2

9.1 SoftVaro ist kein Anbieter digitaler Dienste im Sinne der NIS 2-Richtlinie (EU 2022/2555) und tritt ausschliesslich als Wiederverkäufer oder Vermittler auf. SoftVaro ist somit nicht verantwortlich für Informationssicherheit, Vorfallbehandlung oder NIS2-Einhaltung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart bei spezifischen Dienstleistungen, bei denen SoftVaro als Anbieter auftritt.

10. Audit & Compliance

10.1 Hat SoftVaro begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Kunde nicht den anwendbaren Lizenzbedingungen, vertraglichen Verpflichtungen oder Sanktionsregeln entspricht, oder startet ein Vendor (Hersteller oder Lieferant) ein Auditverfahren, das SoftVaro Verpflichtungen oder Haftungen auferlegen kann, ist SoftVaro berechtigt, ein Audit beim Kunden durchzuführen. Dieses Audit dient dazu festzustellen, ob der Kunde den relevanten Bestimmungen des Vertrags, der EULA oder der Cloud Terms of Service entspricht.

10.2 Das Audit findet während der normalen Bürozeiten vor Ort beim Kunden oder remote statt, sofern SoftVaro den Kunden mindestens 10 Arbeitstage schriftlich im Voraus informiert. Der Kunde wird eine angemessene Mitwirkung leisten.

10.3 Ergibt das Audit eine wesentliche Verletzung — darunter versteht man: (i) Lizenznutzung, welche mehr als 5 % vom vereinbarten Nutzer-, Geräte- oder Exemplarzahlen abweicht; (ii) Nutzung entgegen Export- oder Sanktionsregeln; oder (iii) Nutzung von Lizenzen ohne gültige Genehmigung oder Zahlung — so trägt der Kunde die angemessenen Auditkosten. In anderen Fällen übernimmt SoftVaro die Kosten.

10.4 SoftVaro behandelt alle während des Audits erhaltenen Daten vertraulich und verwendet diese ausschliesslich zur Prüfung der Vertragserfüllung. Die Auditdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn dies für die Auditpflicht gegenüber einem Vendor oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist.

11. Geistiges Eigentum & Wissenskapital

11.1 Sämtliches SoftVaro-IE und Wissenskapital verbleiben bei SoftVaro. Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares internes Nutzungsrecht an den zu erbringenden Ergebnissen nach vollständiger Zahlung.

11.2 SoftVaro darf anonymisierte Sammel- und Analysedaten zur Verbesserung der Dienste verwenden.

12. Garantie & SLA

12.1 SoftVaro gibt keine Garantie auf Lizenzen über die in der EULA festgelegten Bedingungen hinaus.

12.2 Werden SLA-Parameter nicht erreicht, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf eine Kompensationsgutschrift gemäss vereinbarter SLA. Diese Gutschrift gilt als alleiniges Rechtsmittel; weitere Ansprüche oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

13. Haftung

13.1 Die Gesamt-Haftung ist auf den Betrag der in den letzten 12 Monaten bezahlten Gebühren für die betreffende Dienstleistung oder Lizenz beschränkt.

13.2 Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden.

13.3 Ausschlüsse finden keine Anwendung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Tod oder Verletzung von Immaterialgüterrechten.

14. Vertraulichkeit & Daten

14.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich; gerichtliches Verbot bei drohendem Verstoss möglich.

15. Laufzeit & Kündigung

15.1 Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit: Kündigung mit 3 Monaten schriftlicher Frist.

15.2 SoftVaro darf mit 30 Tagen kündigen bei Gesetzes-/Sanktionsrisiko oder Übernahme.

15.3 Beide Parteien können bei Insolvenz oder wesentlicher zurechenbarer Vertragsverletzung sofort kündigen.

16. Streitigkeiten & Schiedsgericht

16.1 Niederländisches Recht; zuständiges Gericht ist das Gericht Haarlem.

16.2 Der Kunde kann nach schriftlicher Zustimmung von SoftVaro Schiedsgerichtsbarkeit beim Niederländischen Schiedsgericht wählen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Teilnichtigkeit berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

17.2 Offizielle Version ist die niederländische Fassung.

17.3 Änderungen nur schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet.


SoftVaro B.V.
Nieuwe Gracht 3, 2011 NB Haarlem, Niederlande
Handelsregister 96874295 · MwSt. NL867809139B01
T. +31 (0)88 888 19 88 · E. salesteam@softvaro.com

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